150,-€ Stromkostenerstattung
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150,-€ Stromkostenerstattung
Nach Informationen der Verbraucherschutzzentrale:
Krankenkassen müssen auch die Stromkosten für Therapiegeräte übernehmen.
Bundessozialgericht mit dem Urteil vom 6. 2.1997 - 3 RK 12/96 :
Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 S 1 SGB V umfasst auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels
erforderlichen Energie. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Hilfsmitteln es sich handelt. Anspruch auf Erstattung von Stromkosten besteht
beispielsweise für:Elektrorollstühle bzw. Rollstühle mit elektrischem Zusatzantrieb,
Beatmungsgeräte, Schlafapnoe-Geräte (CPAP),Inhalatoren,Sauerstoffkonzentratoren,
Trainingsgeräte wie Motomed,Absauggeräte.
Wer seine Stromkosten (rückwirkend für die letzten drei Jahre ca. 150, Euro )
erstattet haben möchte - stellt einen schriftlichen Antrag bei seiner Krankenkasse.
Das Geld steht uns gesetzlich zu.
Was meint ihr dazu?