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Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 10:50 am
von MKopter
@Antonia,
gilt für Pflegegrad 3 genauso wie für gebehindert (Mz g). Einfach beim Arzt einen Krankentransportschein fürs Taxi verlangen. Wenn er diesen ausstellt, dann ist es genehmigt. Am Ende der Taxifahrt dann auf der Verordnung die Fahrt durch Unterschrift bestättigen. Bei uns rechnen die Taxis die Fahrt gewöhnlich mit der kasse ab. Mein Taxifahrer freut sich immer, wenn ich mit dem Taxi von Löwenstein nach Oberbayern fahre. ist immerhin eine 600 € Fahrt. ;)

Ich habe mein Mz- aG mit "multifaktorielle Gangstörung" begründet. (Beitrag Seite 2)
lg Klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 11:44 am
von Kaichen5
Hallo,
Hab Euch nach Langer Suche gefunden under hoffe dies ist ein Forum MIT vernuenftigen Leuten.

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 11:46 am
von Kaichen5
Bin seit 3 Jahren Cold krank under suche Leute zum Austausch

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 12:26 pm
von MKopter
Hi Kaichen,
naja, vernünftig ist relativ. aber denke schon, das hier auch vernüftige Leute sich austauschen.
Die meisten mit COPD haben, je nach Stadium die selben Probleme.
Da man das Rad ja nicht mehrfach erfinden muß, ist ein Austausch schon hilfreich.
lg klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 12:40 pm
von MKopter
@Antonia,
da meine Krankentransportfahrten vor der Neu-Regelung began, mußte ich diese noch von der Kasse genehmigen lassen.
Da ich mich nicht bei jedem Arzttermin um eine Verordnung kümmern wollte, habe ich mir für das ganze Jahr, eine Dauerverodnung geben lassen. Habe mal die Genehmigung, und Bestättigung für das Taxiunternehmen in meine Box gelegt.
https://www.dropbox.com/s/0eu8zcy4mc64e ... g.pdf?dl=0

https://www.dropbox.com/s/xcjgib91gjpvt ... i.pdf?dl=0

lg. klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 1:09 pm
von Ela
Hallo kaichen,
Herzlich willkommen hier.
Stell dich doch noch mal im einzelnen thread vor, sonst geht dein Beitrag hier unter
Liebe Grüße Ela

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 2:54 pm
von MKopter
Für alle, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Bayern haben.
Zur letzten Landtagswahl hat Minister Söder in Bayern das Landespflegegeld eingeführt, um den Sieg der CSU sicher zu stellen. Alle, ab Pflegegrad 2 bekommen auf Antrag das Landspflegegeld. Diese Geld darf auch nicht mit mögliche anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Es ist zwar nicht viel, aber 1000 € haben oder nicht, macht schon ein Unterschied.

https://www.dropbox.com/s/etim6q3q82u26 ... d.pdf?dl=0

lg klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: So Nov 10, 2019 1:49 pm
von HeikeGaupp
Hallo MKopter ,
bezieht sich das Landespflegegeld auch auf Brandenburg ? Das würde mich jetzt einmal interessieren . Heike

Re: Bin neu hier

Verfasst: So Nov 10, 2019 3:06 pm
von MKopter
@ Heike
Als Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Bayern sollen dadurch besser unterstützt werden. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Es wurde im September 2018 erstmals ausgezahlt. Ein rückwirkend ausgezahltes Landespflegegeld 2017 gibt es nicht. In Bayern wurde ein eigenständiges Landesamt für Pflege eingerichtet. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Der Anspruch wird automatisch auf die folgenden Pflegegeldjahre übertragen.
Das Landespflegegeld ist eine nicht zweckgebundene Leistung des Bundeslandes Bayern und steht dem Pflegebedürftigen selbst zu. Es ist dazu gedacht, sich selbst etwas Gutes zu tun oder denen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen und ihn in der Pflege unterstützen. Damit gemeint sein können bspw. pflegende Angehörige, Helfer oder Freunde.

Das Landespflegegeld kann nicht abgetreten, vererbt oder gepfändet werden. Es steht dem Pflegebedürftigen persönlich zu. Es kann damit auch nicht z. B. bei einem laufenden Insolvenzverfahren als Teil der Insolvenzmasse berücksichtigt werden.
Das Landespflegegeld Bayern ist nicht an eine Einkommensgrenze gekoppelt und wird nicht gestaffelt. Es wird unabhängig davon gewährt, ob der Pflegebedürftige zuhause oder im Pflegeheim lebt.

Das Landespflegegeld Bayern wird nicht angerechnet auf

das Pflegegeld
die Grundsicherung im Alter
die Erwerbsminderung
Arbeitslosengeld II oder Hartz IV

Pflegebedürftige, für die im Rahmen der Sozialhilfe die Heimkosten übernommen werden, sind ebenso anspruchsberechtigt.

Welche Voraussetzungen gelten, um das Landespflegegeld Bayern zu beziehen?

Es muss eine Einstufung in Pflegegrad 2 oder einen höheren Pflegegrad vorliegen.
Der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung in Bayern sein.
Das Landespflegegeld ist auf den Freistaat Bayern begrenzt. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland mit einem solchen Programm (Stand: Dezember 2018).


lg klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 15, 2019 10:29 am
von Antonia1971
Hallo,

in diesem Artikel gibt es eine Übersicht für das Landespflegegeld der einzelnen Bundesländer (nach unten scrollen). In den meisten Bundesländern aber nur für blinde, stark sehbehinderte und/oder gehörlose Menschen.

https://www.altenpflege-hilfe.net/downl ... wnload.php

@ Klaus: Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Viele Grüße
Antonia