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Re: Bin neu hier

Verfasst: Do Okt 24, 2019 1:43 pm
von MKopter
Ela ihre Werte finde ich super, da ist sie ja noch fit für Rock'n'Roll & Swing! ;)

Re: Bin neu hier

Verfasst: Do Okt 24, 2019 3:18 pm
von Ela
Also ich denke für einen Rock n roll reicht die luft dann wohl doch nicht.
Ich komm auch schon manchmal recht schnell an meine Grenzen. Vor allem beim Seil springen.
Ich wäre einfach froh, wenn ich diesen stand noch möglichst lange so halten könnte.
Liebe Grüße Ela

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Okt 25, 2019 7:40 pm
von MKopter
@Antonia,
und allen anderen natürlich auch.
Habe unter dem nachfolgenden Link nochmals alle Rechte und Tipps zum Behindertenausweis und Pflegegrad zusammen gefast. ;)
lg klaus
https://www.dropbox.com/s/lplpnpm4u6mgo ... 1.pdf?dl=0

Re: Bin neu hier

Verfasst: So Nov 03, 2019 11:18 am
von Antonia1971
Hallo Klaus,
vielen Dank! Leider kann ich bei dem Link nur einen Teil des Dokuments sehen und nicht scrollen. Mache ich etwas falsch?

Viele Grüße
Antonia

Re: Bin neu hier

Verfasst: So Nov 03, 2019 2:45 pm
von MKopter
@Antonia,
normal müßte scrollen, vergrößern,verkleinern gehen.
lg klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: So Nov 03, 2019 3:54 pm
von Antonia1971
Hallo Klaus,

war mein Fehler, hatte den Skriptblocker aktiv. Kaum macht man es richtig, schon tut es :D
Vielen Dank dafür, das schaue ich mir mal näher an, ist vielleicht für meinen Papa interessant.

LG
Antonia

Re: Bin neu hier

Verfasst: Mi Nov 06, 2019 1:50 pm
von MKopter
hi @all,
da heute die Freifahrtwertmarke für 2020 kam, hier der Link, für alle die die Wertmarke noch nicht kennen.
lg klaus
https://www.dropbox.com/s/1dns1pnfuiiby ... 0.pdf?dl=0

Re: Bin neu hier

Verfasst: Mi Nov 06, 2019 2:44 pm
von Antonia1971
Hallo Klaus,

damit die Kasse die Taxikosten zum Arzt bezahlt, ist dann das Merkzeichen aG erforderlich, nur G nicht ausreichend? Mein Vater kann derzeit noch kurze Strecken mit dem Auto fahren (längere will er möglichst nicht mehr fahren und ich denke, das ist auch ganz gut so). Er kann noch laufen, muss sich aber nach einer kurzen Strecke schon ausruhen und verschnaufen. Ich wüsste nicht, dass mal ein Gehtest bei ihm gemacht wurde. Ich muss da nochmal nachfragen. Ich weiß nicht, wie lange er noch Autofahren kann, er ist 79 und baut sichtlich ab. Normalerweise fahren ich oder meine Schwester ihn zu den Fachärzten. Aber wir sind beide berufstätig und es ist manchmal schwierig zu organisieren. Außerdem könnte es auch passieren, dass er mal sehr kurzfristig zum Arzt muss. Da wäre die Taxi-Option schon hilfreich. Meine Mutter fährt nicht Auto. Der Aufwand für eine entsprechende Erweiterung seines Schwerbehindertenausweises erscheint mir sehr hoch. Ich würde das nur tun wollen, wenn es eine gewisse Chance gibt.

Liebe Grüße
Antonia

Re: Bin neu hier

Verfasst: Mi Nov 06, 2019 4:10 pm
von MKopter
@Antonia,
Seit 2019 gab es Änderungen für Krankenfahrten mit dem Taxi.

Ab 01.01.2019: Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. (zum Arzt/Zahnarzt)

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sind bei eingeschränkter körperlicher Mobilität per „Verordnung einer Krankenbeförderung“ möglich. Die ambulante Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sein. Darunter fallen Behandlungen beim Arzt, jedoch keine Termine, bei denen nur Verordnungen abgeholt oder über Befunde gesprochen werden.

Auch für Termine beim Psychotherapeuten oder Zahnarzt sowie Therapiestunden beim Physio-, Ergotherapeuten und Logopäden können Krankenfahrten verordnet werden. Viele Therapeuten kommen aber zum Hausbesuch zu ihren Patienten, so dass hier keine Krankenfahrt notwendig wäre.

Tipp: Die Krankenkassen können auf Antrag des Patienten auch die Kosten für Krankenfahrten übernehmen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Auto des Patienten stattfinden. Ärzte müssen hierfür keine Verordnung ausstellen.

Die Verordnung für die „Krankenbeförderung“ zum Ergo-/Physio- oder Psychotherapeuten muss der Krankenkasse vom Patienten vor Antritt der Krankenfahrten zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können die Krankenfahrten mit dem Taxi, dem Fahrdienst oder dem Krankentransportwagen erfolgen. Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlungen beim Arzt oder Zahnarzt ist ab 01.01.2019 keine Genehmigung der Krankenkasse mehr notwendig.

Tipp: Mit der Genehmigung der Kasse, wie ich sie für die nächsten 5 Jahre habe, rechnet das Taxiunternehmen die Taxi kosten direkt mit der Kasse ab.

lg klaus

Re: Bin neu hier

Verfasst: Fr Nov 08, 2019 9:51 am
von Antonia1971
Hallo Klaus,
danke, deine Beiträge sind wirklich phänomenal.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das aber erst ab Pflegegrad 3?
Ich habe noch eine Frage. Du hast doch das Merkzeichen aG. Wie hast du das begründet?

Viele Grüße
Antonia